Mag. Martina Rieck
Klinische- und Gesundheitspsychologin
Psychotherapeutin (in Ausbildung unter Supervision) 


Ablauf und Kosten


Erstgespräch

Für ein Erstgespräch kontaktieren Sie mich unverbindlich telefonisch oder per Email. In diesem ersten Treffen geht es darum, Erwartungen und Möglichkeiten abzustimmen und Rahmenbedingungen zu klären (Dauer, Häufigkeit, etc.). Im Gesprächsverlauf konkretisieren wir gemeinsam Ihre Ziele, die in weiterer Folge die Richtung der Behandlung bestimmen. Diese können im Verlauf immer wieder überprüft und adaptiert werden.

Dauer/Häufigkeit

Die Häufigkeit und Dauer der Beratung oder Behandlung wird im Erstgespräch gemeinsam vereinbart. Für eine psychotherapeutische Behandlung haben sich wöchentliche oder 14tägige Intervalle bewährt. Die Kurzzeittherapie umfasst ca. 25 Einheiten. Bei einer klinisch-psychologischen Behandlung finden durchschnittlich 5-10 Termine statt. Die Beratung ist häufig auf 2-5 Termine begrenzt und kann auf Wunsch in eine klinisch-psychologische oder psychotherapeutische Behandlung übergeführt werden. Die Häufigkeit und Dauer der Supervisions- und Coachingtermine variiert in der Regel und ist ebenso individuell zu vereinbaren.


Kosten

Unverbindliches Erstgespräch (25-50 Min): kostenfrei
Psychotherapeutische Behandlung (50 Min): 70 Euro
Klinisch-psychologische Beratung (50 Min): 90 Euro
Klinisch-psychologische Behandlung (50 Min): 90 Euro
Supervision und Coaching (50 Min): 90 Euro
Supervisionstermine für AusbildungskandidatInnen (50 Min): 60 Euro

Da ich mich als Psychotherapeutin im Status (in Ausbildung unter Supervision) befinde, kann ich die Psychotherapie zu einem vergünstigten Tarif anbieten. Eine Rückvergütung über die Sozialversicherungsträger ist derzeit nicht möglich. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für psychotherapeutische oder psychologische Behandlungen. Bitte klären Sie, falls eine private Zusatzversicherung besteht, dies im Vorfeld mit Ihrem Versicherungsträger ab. Das Honorar ist im Anschluss an die Sitzung per Überweisung zu begleichen. 

Für die klinisch-psychologische Behandlung ist seit 1.1.2024 bei Vorliegen einer krankheits- wertigen Störung (nach ICD-10) eine Kostenerstattung über ihren Sozialversicherungsträger möglich. Dafür ist eine ärztliche Bestätigung (vom Hausarzt/der Hausärztin bzw. von einem Facharzt/einer Fachärztin) vor der zweiten Behandlung nötig. Zusammen mit dieser Bestätigung können sie dann die Honorarnoten über ihre klinisch-psychologischen Behandlungen bei ihrem jeweiligen Sozialversicherungsträger einreichen. Die Kostenzuschüsse für eine Einzelsitzung von 50 Minuten Dauer belaufen sich derzeit bei der ÖGK auf 33,17 €, bei der BVAEB auf 46,60 € und bei der SVS auf 45,- €. Mit einer ärztlichen Bestätigung sind maximal zehn Behandlungseinheiten
möglich. Danach können Sie ggf. bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf eine
Verlängerung stellen. 


Absageregelung

Wenn sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte um möglichst frühzeitige Bekanntgabe, spätestens aber 48 h vorher. Wird ein Termin nicht fristgerecht abgesagt, wird das Honorar für die versäumte Einheit in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheit

Die Inhalte der Termine sind streng vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz bzw. § 14 Psychologengesetz.

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